CONTRACTUBEX Gel 100 g


















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Beschreibung
CONTRACTUBEX Gel
Gel zur Narbenprophylaxe und -therapie
Das Narben-Gel Contractubex® wird seit vielen Jahren erfolgreich zur Narbenprophylaxe angewendet und zur lokalen Behandlung störender Narben.
Es ist das einzige zur Narbenbehandlung zugelassene Arzneimittel. Die Gelzubereitung enthält die pharmakologisch aktiven Wirkstoffe Extractum cepae (Zwiebelextrakt), Heparin und Allantoin.
Wirksamkeit und gute Verträglichkeit
Die pharmakologischen Eigenschaften von Contractubex® unterstützen den normalen Wundheilungsprozess, verhindern eine längere Entzündungsphase und bessern Entzündungszeichen wie Rötung, Schwellung, Schmerzen sowie Irritationen im Narbenareal.
Zahlreiche Untersuchungen dokumentieren die klinische Wirksamkeit von Contractubex® bei der Behandlung frischer und älterer Narben und Keloide unterschiedlicher Genese.
Die Zufriedenheit mit der Therapie hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit ist sehr hoch.
Eine erfolgreiche Narbenprophylaxe nach Operationen wurde in kontrollierten klinischen Studien im Vergleich zu unbehandelten Patienten nachgewiesen.
Leitlinienempfehlung zur Narbenbehandlung
In der S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie zur Prohylaxe und Therapie pathologischer Narben von 2012 wurde auf Basis der Studienlage für Extractum-cepae-haltige Kombinationspräparate wie Contractubex® eine offene Empfehlung zur Prophylaxe und Zusatztherapie bei pathologischen Narben ausgesprochen.
Details
Artikelnummer | 03239724 |
Anbieter | Merz Therapeutics GmbH |
Packungsgröße | 100 g |
Packungsnorm | N3 |
Darreichungsform | Gel |
Produktname | |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Maximale Abgabemenge | 10 |
GPSR-Informationen
Merz Therapeutics GmbHEckenheimer Landstraße 100
60318 Frankfurt am Main
Deutschland
Webseite: https://www.merztherapeutics.com
Tel: +49 69 1503-0
E-Mail: ordertherapeutics@merz.de
Impressum: https://merztherapeutics.com/imprint/
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.